Buchhalter, Bilanzbuchhalter in Neustadt a.d.Waldnaab
In der Regel sind Buchhalter als kaufmännische Angestellte tätig. Voraussetzung für die Anstellung als Buchhalter ist der Kaufmannsgehilfenbrief, d.h. eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung.
Tätigkeit des Buchhalters
Die Tätigkeit des Buchhalters umfasst u.a. das Verfassen von Steuererklärungen und Lohnabrechnungen. Der Buchhalter verwaltet die Daten finanzieller Geschäftsvorfälle in den Geschäftsbüchern und bereitet am Ende der Rechnungsperiode den Jahresabschluss vor.
Die von Buchhaltern durchgeführten Jahresabschlüsse und Buchungen werden von externen Revisoren (wie z.B. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, vereidigten Buchprüfern) oder internen Revisoren geprüft.
Fachbereich Bilanzbuchhalter
Der Buchhalter hat die Möglichkeit, sich zum Bilanzbuchhalter fortzubilden und eine öffentlich-rechtliche Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abzulegen. Der geprüfte Bilanzbuchhalter hat seine Kenntnisse und Erfahrungen durch eine entsprechende Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufspraxis im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens erworben.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 08.04.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.